Japan plant das Einreiseprogramm JESTA

Japan plant das Einreiseprogramm JESTA

Bisher gestaltete sich die Einreise nach Japan ziemlich unkompliziert. Es war nicht notwendig, ein Visum zu beantragen oder lästige Formulare auszufüllen. Doch das soll sich in Zukunft ändern. So plant Japan ein neues, digitales Einreisesystem, das eine Online-Registrierung auch für Tourist:innen aus visumfreien Ländern verpflichtend macht.

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Japan plant das Einreiseprogramm JESTA

Wir fassen zusammen, was bislang über das Einreiseprogramm bekannt ist:

Japan plant das Einreiseprogramm JESTA

Japan ist ein überaus faszinierendes Land, das kaum Wünsche offen lässt. Atemberaubende Landschaften, malerische Dörfer, pulsierende Großstädte, eine sehr reichhaltige Kultur mit tiefen Wurzeln in altehrwürdigen Traditionen, eine exzellente Küche und modernstes Hightech schaffen einzigartige Kontraste.

Kein Wunder, dass sich Japan zu den immer beliebteren Reisezielen mausert. Allein im ersten Halbjahr 2024 zog es rund 17,8 Millionen Reisende in das Land der aufgehenden Sonne. Das ist bisheriger Rekord.

Die Einreise nach Japan gestaltet sich für Menschen aus sehr vielen Ländern einfach und unkompliziert. Wer zum Beispiel aus Deutschland nach Japan reist, braucht lediglich seinen gültigen Reisepass.

Ein Visum muss nicht beantragt werden. Es genügt, wenn im Reisepass eine leere Seite für den Stempel vorhanden ist. Dieser Stempel ist zugleich das Einreisevisum und ermöglicht einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen.

Doch das wird sich bald ändern. Denn Japan plant, ein System einzuführen, das digitale Einreisegenehmigungen erteilt.

Reisende aus visumfreien Ländern müssen sich dann im Vorfeld über das System elektronisch registrieren und so eine Einreisegenehmigung einholen. Das System namens JESTA soll ab 2030 an den Start gehen. Das Kürzel JESTA steht für „Japan Electronic System for Travel Authorization“.

Das US-amerikanische ESTA als Vorbild

Derzeit hat Japan mit über 70 Ländern weltweit Abkommen für eine Einreise ohne Visum. Zu diesen Ländern gehören unter anderem die USA, Kanada, Großbritannien und der größte Teil Europas, darunter auch Deutschland, Österreich und die Schweiz.

In Zukunft soll ein elektronisches System eingeführt werden, das nach dem gleichen Prinzip funktioniert wie das US-amerikanische ESTA. Auch wenn es auf den ersten Blick so wirkt, handelt es sich bei JESTA formell nicht um ein Visum.

Im Gegenteil ist es wie ESTA ein sogenanntes Visa-Waiver-Programm und damit ein Programm zur Visabefreiung.

Im Rahmen des JESTA-Programms müssen Reisende künftig vor Antritt ihrer Japanreise ein Online-Formular ausfüllen. Darin werden verschiedene Angaben zur Reise abgefragt, so zum Beispiel der Zweck des Aufenthalts, die Aufenthaltsdauer und die geplante Unterkunft.

Die japanische Einwanderungsbehörde überprüft die Daten daraufhin. Ist alles in Ordnung, erteilt sie die Einreisegenehmigung. Die Genehmigung soll mehrere Jahre gültig bleiben und dadurch auch mehrfache Einreisen ermöglichen, die wie gehabt bis zu 90 Tage andauern dürfen.

Sollten aber Zweifel aufkommen, zum Beispiel weil die Behörde eine Überziehung des Touristenvisums befürchtet, wird die Einreisegenehmigung verweigert.

Betroffene müssen sich in diesem Fall an die japanische Botschaft oder das Generalkonsulat wenden und formell ein Visum beantragen.

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Bessere Kontrolle von Aufenthalten als Ziel

Das wesentliche Ziel des JESTA-Programms besteht darin, die Migrationssicherheit zu erhöhen. Nach Angaben der japanischen Behörden soll es sich bei rund der Hälfte der Kurzzeitbesucher, die sich illegal in Japan aufhalten, um Reisende aus Ländern mit Visafreiheit handeln.

Durch die Abfrage der Reisedaten im Vorfeld können die Behörden besser sicherstellen, dass die Tourist:innen auch zeitgerecht wieder ausreisen.

Andersherum können die Behörden die elektronische Genehmigung verweigern, wenn sie ein erhöhtes Risiko für einen illegalen Aufenthalt vermuten. Dann bleibt Betroffenen nur der Weg über ein reguläres Visum.

Als positiven Nebeneffekt erhoffen sich die Behörden von JESTA, dass der Einreiseprozess deutlich beschleunigt werden kann.

Für Reisende hingegen dürften Japanreisen in Zukunft mit mehr Bürokratie und etwas höheren Kosten verbunden sein.

FAQ zu JESTA

Jesta Programm

Wann wird JESTA eingeführt?

Die japanische Regierung plant, dass das Programm bis 2030 in Kraft treten soll. Die Einführung soll aber schrittweise erfolgen und erste Tests mit ausgewählten Ländern starten schon ab 2025.

Wann muss die Einreisegenehmigung beantragt werden?

Das JESTA-Formular muss auf jeden Fall vor Reiseantritt ausgefüllt und übermittelt werden. Wie viele Tage im Voraus die Genehmigung beantragt werden muss, steht bisher aber noch nicht fest.

Wie lange darf der Aufenthalt in Japan andauern?

An der Aufenthaltsdauer ändert sich durch die neue Regelung nichts. Auch in Zukunft ist ein visumfreier Aufenthalt von bis zu 90 Tagen möglich. Für einen längeren Aufenthalt muss ein reguläres Visum beantragt werden.

Wie lange ist die Einreisegenehmigung gültig?

Eine erteilte Einreisegenehmigung soll mehrere Jahre gelten. Die genaue Gültigkeitsdauer ist noch nicht bekannt. Beim amerikanischen Vorbild ESTA sind es zwei Jahre.

Welche Gebühren fallen bei JESTA an?

Zu den Kosten gibt es noch keine Informationen. In den USA fallen bei ESTA derzeit 21 US-Dollar an, umgerechnet sich das rund 19 Euro. Es ist zu vermuten, dass sich die Gebühren bei JESTA in einem ähnlichen Rahmen bewegen werden.

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Hier schreiben Manfred Laue, - reisender Geschäftsmann im asiatischen Raum, sowie Hong Cian Shok - Backpacker wohnhaft in Deutschland, der jedes Jahr sich mehrere Wochen in Asien aufhält, sowie Christian Gülcan, mit Erfahrung aus 10 Jahren im Lebensmittel-Großhandel und Belieferung an asiatische Gastronomie, Betreiber und Redakteur dieser Webseite. Wir möchten Wissenswertes über asiatische Reiseziele, Kulturen und Wirtschaft vermitteln.

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