FAQ zur visumfreiem Einreise deutscher Staatsangehöriger nach China
Die chinesische Regierung hat beschlossen, dass deutsche Staatsangehörige für einen Aufenthalt von bis zu 15 Tagen visumfrei nach China einreisen können. Zu den Aufenthalten, für die kein Visum erforderlich ist, gehören touristische Reisen, Besuche von Verwandten und Freunden, Geschäftsreisen und Durchreisen im Sinne eines Transits.
Die Maßnahme gilt seit dem 1. Dezember 2023 und ist zunächst auf ein Jahr, also bis zum 30. November 2024, befristet. Danach möchte die chinesische Regierung die Entscheidung überprüfen.
Doch welche Regelungen gelten genau? Was muss beachtet werden?
Wir haben ein FAQ zur visumfreien Einreise deutscher Staatsbürger nach China zusammengestellt!
Inhalt
Ist bei einer visumfreien Einreise eine Voranmeldung notwendig?
Ist der Reisende unsicher, ob er die Bestimmungen erfüllt, oder hat er weitere Fragen zu seinem geplanten China-Aufenthalt, kann er sich an die chinesische Botschaft in Berlin wenden. Ansonsten gilt, dass keine Voranmeldung notwendig ist, wenn der Reisende die Bedingungen für die Visumfreiheit erfüllt.
Es ist also nicht erforderlich, dass sich der Reisende im Vorfeld an die chinesische Botschaft oder ein chinesisches Konsulat im Ausland wendet, um seine Reisepläne anzumelden, wenn es sich um einen visumfreien Aufenthalt handelt.
Die Pflicht, sich innerhalb von 24 Stunden ab der Einreise bei dem Public Security Bureau (Entry-Exit-Administration) zu registrieren, das für den Wohnort zuständig ist, bleibt aber auch bei einer visumfreien Einreise bestehen.
Wohnt der Reisende während seines Aufenthalts in einem Hotel, übernimmt das Hotel die Anmeldung. Ansonsten muss sich der Reisende selbst darum kümmern.
Überprüfen die chinesischen Grenzkontrollbehörden den Grund für die Einreise?
Die chinesischen Grenzkontrollbehörden gestatten die Einreise, wenn der Reisende zu geschäftlichen oder touristischen Zwecken, für den Besuch von Verwandten und Freunden oder auf der Durchreise nach China kommt.
Unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen überprüfen die Behörden dazu den Grund für die Einreise und die Voraussetzungen für die Visumfreiheit.
Sollte sich herausstellen, dass der Einreisegrund nicht mit den Vorgaben zur Befreiung von der Visumspflicht in Einklang zu bringen ist oder andere rechtliche Gründe einer Einreise entgegenstehen, können die Behörden die Einreise verweigern.
Der Reisende sollte deshalb Unterlagen mit sich führen, die den Zweck seiner Reise dokumentieren. Das können zum Beispiel die Nachweise über die Flug- und Hotelbuchung oder ein Einladungsschreiben sein.
Kommt der Reisende nach China, um hier zu arbeiten oder zu studieren, braucht er nach wie vor ein Visum. Gleiches gilt, wenn seine Reise zu Zwecken der Berichterstattung erfolgt.
Welches Einreisedokument ist erforderlich?
Für die Einreise nach China braucht der Reisende einen Reisepass, der die Dauer des geplanten China-Aufenthaltes abdeckt und noch mindestens sechs Monate lang gültig ist.
Mit einem anderen Ausweisdokument wie zum Beispiel einem vorläufigen Reisepass oder einem Notreiseausweis ist eine visumfreie Einreise nach China nicht möglich.
Auf welchen Wegen kann die visumfreie Einreise nach China erfolgen?
Die Einreise kann grundsätzlich aus jedem beliebigen Land außerhalb Chinas erfolgen. Es ist also nicht erforderlich, direkt aus Deutschland einzureisen.
Stattdessen kann der Reisende auch aus einem Drittstaat, zum Beispiel bei einer Rundreise durch mehrere asiatische Länder, nach China kommen.
Außerdem gilt die Befreiung von der Visumspflicht für alle chinesischen See-, Land- und Lufthäfen, die Ausländern offenstehen. Deshalb muss der Reisende nicht unbedingt mit dem Flugzeug nach China kommen.
Eine visumfreie Einreise ist auch mit dem Schiff oder auf dem Landweg möglich. Ist der Reisende mit seinem eigenen Verkehrsmittel unterwegs, muss er aber daran denken, die gesetzlich vorgeschriebenen Formalitäten bei einer Ein- und Ausreise mit eigenem Fahrzeug zu durchlaufen.
Gibt es besondere Anforderungen für Kinder und Reisegruppen?
Die Vorgaben, die für eine visumfreie Einreise erfüllt sein müssen, sind für alle ausländischen Staatsbürger gleich. Es gibt keine Unterschiede zwischen Kindern und Erwachsenen.
Ebenso spielt es keine Rolle, ob der Reisende im Rahmen einer individuellen Reise einreist oder sich einer Reisegruppe anschließt. Maßgeblich ist, dass er als Einzelperson den Bestimmungen für eine Einreise ohne Visum gerecht wird.
Wie wird die 15-tägige Aufenthaltsdauer berechnet?
Die Frist für den Aufenthalt beginnt mit der Einreise und endet um 24 Uhr des 15. Tages ab Einreisedatum. Während dieses Zeitraums ist der Reisende berechtigt, sich ohne Visum in China aufzuhalten.
Ist es möglich, die 15-tägige Aufenthaltsdauer zu verlängern?
Plant der Reisende, sich länger als 15 Tage in China aufzuhalten, sollte er von vorneherein ein entsprechendes Visum für seinen Reisezweck beantragen. Damit ist er auf der sicheren Seite und erspart sich Behördenbesuche und bürokratischen Aufwand vor Ort.
Ist er bereits visumfrei eingereist und treten dann triftige und berechtigte Gründe auf, die eine Verlängerung des Aufenthalts unbedingt notwendig machen, muss sich der Reisende an die Ein- und Ausreisebehörde des Büros für öffentliche Sicherheit wenden.
Dort muss er dann einen Antrag auf eine Aufenthaltsgenehmigung stellen.
Gibt es Begrenzungen bei der Anzahl der visumfreien Aufenthalte?
Solange die Voraussetzungen für eine visumfreie Einreise erfüllt sind, kann sich der Reisende jeweils 15 Tage lang in China aufhalten.
Beschränkungen, wie oft der Reisende ohne Visum einreisen und wie viele Tage er sich insgesamt bei allen Reisen in China aufhalten darf, gibt es (derzeit) nicht.
Auch zeitliche Abstände zwischen den Aufenthalten, die eingehalten werden müssen, sind nicht vorgegeben. Wichtig ist nur, dass der Reisende keine Aktivitäten ausübt, die dem angegebenen Reisezweck widersprechen.
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